ADB:Friedrich Wilhelm I. (Herzog von Sachsen-Weimar-Altenburg)

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Artikel „Friedrich Wilhelm I., Herzog von Sachsen-Weimar“ von August Beck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 791–792, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_Wilhelm_I._(Herzog_von_Sachsen-Weimar-Altenburg)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 08:29 Uhr UTC)
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Friedrich Wilhelm I., Herzog von Sachsen-Weimar, der Erste genannt, weil er der Stammvater der Altenburger Linie wurde, geb. am 25. April 1562 zu Weimar, † am 7. Juli 1602 ebendaselbst, war der älteste Sohn des Herzogs Johann Wilhelm I. und der Prinzessin Dorothea Susanne, Tochter Kurfürst Friedrichs III. von der Pfalz († am 20. März 1592). F. W. erhielt eine standesgemäße Erziehung, und weil er geistig sehr begabt und wißbegierig war, machte er schnelle Fortschritte und konnte bereits im 12. Jahre die Universität Jena beziehen. Schon am 2. März 1573 verlor er seinen Vater, und nach der testamentarischen Bestimmung des letztern sollten Pfalzgraf Ludwig am Rhein und Herzog Albrecht von Mecklenburg die Vormünder der unmündigen Söhne werden; aber der arglistige Kurfürst August drängte sich „als nächster Agnat“ zum Vormunde auf und ließ sich schnell von den altenburgischen Ständen in Weimar huldigen (8. April). Die bald darauf folgende Kirchenvisitation (am 25. Sept. 1573), welche in ganz entgegengesetztem Geiste der früheren Kirchenvisitation verfuhr, bewirkte die Absetzung einer Menge Geistlicher, selbst der Erzieher des Prinzen, Caspar Bienemann oder Melissander, wurde verbannt. Die kirchlichen Streitigkeiten wurden erst durch die Einführung der Formula concordiae einigermaßen beseitigt (1577). Obschon F. W. im J. 1583 mündig geworden war, behielt doch der lästige Kurfürst die Vormundschaft bis an seinen Tod (am 11. Febr. 1586). Während seiner Vormundschaft hatte der Kurfürst die kaiserliche Zustimmung erschlichen, daß 5/12 von der dem Hause Weimar gehörenden Grafschaft Henneberg an Kursachsen fiel (1583). Eine seiner ersten Regierungshandlungen war eine Kirchenvisitation, durch welche die zu geringen Predigerstellen verbessert wurden. Eine neue Polizei- und Landesordnung ließ er 1589 einführen, und 11. Juli 1590 stiftete er einen „Orden gegen den Mißbrauch des Namens Gottes“. Das Abzeichen war ein goldner am Halse getragener Groschen. Fluchen, Schwören und anstößige Reden wurden mit Geld gestraft, doch fand der Orden keinen Anklang und ging nach einem Jahre wieder ein. Die Weisheit und Gerechtigkeit, mit welcher er regierte, vermochte den Kurfürsten Christian I. von Sachsen († 1591), ihn kurz vor seinem Tode zum Vormund seiner Kinder und zum Administrator Kursachsens zu bestimmen, und sein Bruder [792] Johann überließ ihm, als er im J. 1590 mündig geworden war, die Alleinregierung auf sechs Jahre; und als Johann sich mit der Prinzessin Dorothea Maria von Anhalt vermählte, wählte er nur Altenburg zu seiner Residenz. Die Privilegien und Rechte der Gesammtuniversität Jena verbesserte und vermehrte Herzog F. W. (1591), schaffte viele Mißbräuche ab, welche unter den Zünften eingerissen waren, und brachte in allen Zweigen der Verwaltung Verbesserungen an; nur die 10jährige Administration der kursächsischen Lande hinderte zeitweilig seine Bestrebungen im eigenen Lande. Seine Hauptfehler bestanden einmal in der Verfolgung der Kryptocalvinisten (Kanzler Crell) und dann in der übermäßigen Verschwendung. F. W. war in dieser Beziehung ungemein leichtsinnig, seine Gutherzigkeit verleitete ihn zu oft ganz unnöthigen Ausgaben. Er verausgabte für prächtige Bauten, Gastereien, Reisen, Spiele, Geschenke, Juwelen ungeheure Summen. Obschon zu verschiedenen Malen darauf aufmerksam gemacht, und sogar von seinem Kanzler dringend aufgefordert, sich einzuschränken (am 21. Juni 1590), half es doch nichts. Da half der Zufall, aber nur auf kurze Zeit. Im Sommer 1591 befand sich F. W. am Hofe zu Dresden, wo er ersucht wurde, dem Schuldenwesen seiner Coburger Vettern Einhalt zu thun. Beschämt dachte er an seine eigene Besserung und theilte den Räthen zu Weimar seine Sinnesänderung mit. Er wollte künftig nur 8000 Fl. jährlich für sich und seine Familie, während er vorher fast 83000 Fl. verschwendet hatte. – F. W. war äußerst thätig; gerecht und fromm. Zur Verbreitung von Erbauungs- und anderen Schriften legte er in Torgau eine Druckerei an, über welche der Magister Johann Wankel die Aufsicht führte (später Professor der Geschichte zu Wittenberg). Vermählt war der Herzog zwei Mal, zuerst mit der Prinzessin Sophie, Tochter des Herzogs Christoph von Würtemberg (5. Mai 1583). Nach ihrem Tode (21. Juli 1590) vermählte er sich mit der Prinzessin Anna Maria, Tochter des Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg (29. Aug. 1591). Von seiner ersten Gemahlin überlebten die Eltern zwei Töchter, Dorothea Sophia (geb. am 19. Dec. 1587, † am 10. Febr. 1645 als Aebtissin von Quedlinburg) und Anna Maria (geb. am 31. März 1589, † am 15. Dec. 1626). Von seiner zweiten Gemahlin stammte Johann Philipp (geb. am 25. Jan. 1597), Anna Sophia (geb. am 26. Febr. 1598), Friedrich (geb. am 12. Febr. 1599, erschlagen am 25. Oct. 1625), Johann Wilhelm (geb. am 13. April 1600, † am 2. Dec. 1632 vor Brieg), Dorothea (geb. am 26. Juni 1601, † am 10. April 1675 als Herzogin von Sachsen-Eisenach)[WS 1], Friedrich Wilhelm II. (geb. am 12. Febr. 1603).

B. Röse in Ersch und Gruber’s Encyklopädie unter Friedrich Wilhelm. Vgl. Joh. Gerhard Gruner, Geschichte Friedrich Wilhelms I., Herzogs zu Sachsen. Koburg 1791.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. verheiratet mit Herzog Albrecht