ADB:Adolf Friedrich (Militärgouverneur von Hannover)

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Artikel „Adolphus Frederick, Königlicher Prinz von Großbritannien“ von Adolf Schaumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 103–105, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adolf_Friedrich_(Milit%C3%A4rgouverneur_von_Hannover)&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 04:56 Uhr UTC)
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Adolf: Adolphus Frederick, Königlicher Prinz von Großbritannien, Herzog von Cambridge, Graf von Tipperary und Baron von Culloden, 1831 bis 37 Vicekönig von Hannover, war der jüngste Sohn König Georgs III., geb. 25. Febr. 1774. Mit seinem 16. Jahre trat er als Fähnrich in die englische Armee ein, ward aber gleich darauf mit seinem älteren Bruder, dem Herzog von Cumberland, auf die Universität Göttingen geschickt, um hier von deutscher Sprache, Sitte und Gewohnheit bessere Kenntniß zu gewinnen. Schon hier wurden Verbindungen mit hannoverschen Adligen angeknüpft, die später nicht ohne Folgen geblieben sind. Als Frankreich dem deutschen Reiche 1792, und England 1793 den Krieg erklärt hatte, war bei demjenigen Heere, welches in Holland aufgestellt war, auch ein Corps von 13,000 Hannoveranern verwandt, in welchem der Herzog ein Garderegiment commandirte. Hier ward er in einem der kleineren Gefechte, welche der entscheidenden Schlacht von Hondscoten vorangingen, einmal von den Franzosen gefangen, aber von einem noch rechtzeitig herbeieilenden Bataillon sofort wieder befreit. Nach dem Frieden [104] von Basel kehrte er sodann wieder nach England zurück. Im J. 1801 finden wir ihn mit seinem Adjutanten v. d. Decken in Berlin, um den Plänen der unter Paul I. von Rußland gebildeten Nordischen Coalition, der sich auch Preußen angeschlossen hatte, auf die hannoverschen Lande entgegen zu arbeiten. Er richtete jedoch hier nichts aus, und es erfolgte von Seiten Preußens die sechsmonatliche Besetzung des Kurfürstenthums, die bis zum October desselben Jahres währte und mit dem Tode Pauls und der gänzlichen Sprengung jener Coalition von selbst zu Ende ging. Bekanntlich entstanden gleich nach dem zu Amiens am 27. März 1802 geschlossenen Frieden neue Verwickelungen zwischen England und Frankreich, in Folge deren der erste Consul Bonaparte ein Corps unter Mortier abschickte, um die deutschen Länder des Königs von England zu besetzen. Man hatte anfangs beschlossen, sich diesem mit bewaffneter Hand zu widersetzen, und der Herzog von Cambridge war dazu ausersehen, sich an die Spitze des hannoverschen Heeres und einer allgemeinen Volksbewaffnung zu stellen. Er übernahm auch am 1. Juni 1803 das Generalcommando zu diesem Zweck in Nienburg; als jedoch bald darauf von dem hannoverschen Minister v. Lenthe[WS 1] in London die Weisung kam, thätlichen Widerstand nicht zu leisten und keine „Ombrage“ zu veranlassen, legte er sein Commando nieder, kehrte nach England zurück und überließ es seinem Nachfolger im Commando, General v. Walmoden, die beiden berüchtigten Conventionen von Sulingen am 5. Juni und von Artlenburg, 5. Juli 1803 abzuschließen, in Folge deren das hannoversche Heer völlig aufgelöst wurde. Ein großer Theil desselben wußte jedoch den Uebergang nach England zu ermöglichen und ward hier unter dem Namen „Englisch-Deutsche Legion“ vereinigt und zu einem Corps gebildet, über welches der Herzog den Oberbefehl erhielt, indem er bei dessen Einrichtung besonders thätig gewesen war. Bei dessen Verwendung war er jedoch nicht betheiligt, auch nahm er an den politischen Ereignissen eine längere Zeit nur in soweit Theil, als er eine Stimme als gebornes Mitglied des Oberhauses abzugeben hatte. Als aber nach der Schlacht bei Leipzig das Königreich Westfalen, zu dem auch der größte Theil der hannoverschen Lande geschlagen war, zusammenbrach; und als diese den Bestimmungen des Wiener Congresses gemäß, am 12. Aug. 1813 als Königreich neu erstanden[1], ward der Herzog von seinem Bruder, dem Prinz-Regenten von England, zum Feldmarschall und General-Militär-Gouverneur desselben ernannt. Jedoch beginnt seine ganz besondere Wichtigkeit für Hannover erst mit dem 24. Oct. 1816, wo er als General-Statthalter des Königreichs in der Hauptstadt seinen bleibenden Wohnsitz nahm. Um seine Thätigkeit in dieser Stellung ruhig und im allgemeinen zu beurtheilen, muß man wissen, daß er der beste, gütigste Herr war, gerecht, freundlich, Jedem zugänglich, ein Muster von Sittenreinheit unter seines Gleichen, liberal, stets bereit Künste und Wissenschaften, so wie die Armuth zu unterstützen! Durch solche und andere hohe Tugenden hat er sich das dankbare Andenken sämmtlicher Hannoveraner für alle Zeiten gesichert. Aber bei der Güte, fast Weichheit seines Herzens fehlte ihm diejenige Entschlossenheit des Charakters, welche selbständig in die Ereignisse eingreift, und solche nach eigenem Ermessen leitet, und er mochte sich dessen auch wol aus dem Grunde enthalten, weil ihm persönlich eine genaue Kenntniß der specielleren Landesverhältnisse abging. So war er stets mehr der äußere Repräsentant seiner königlichen Brüder in deren deutschen Landen, als Regent derselben. Er folgte stets nur den Ereignissen, und auch dabei hielt er sich stets nur an die Vorschläge seiner zeitigen Minister. Aber selbst wenn er gewollt hätte, wäre es ihm unmöglich gewesen, in der ersten Zeit seines Gouvernements selbständig zu handeln. Der Graf Münster, welcher in Wien die hannoverschen Verhältnisse [105] geordnet, blieb in London an der Spitze der sog. deutschen Canzlei, und machte auch ferner, indem er in unmittelbarem Verkehr mit den Ministern zu Hannover blieb, nach directem Referat an den König alle Gesetze für Hannover. So kam die erste Verfassungs-Urkunde vom 7. Dec. 1819 zu Stande. Die folgenden Jahre ließen das Ungenügende derselben genugsam fühlen, und als es 1831 zu Unruhen dieserhalb in Göttingen und Osterode kam, welche zur Entlassung Münster’s und der Aufhebung der deutschen Canzlei in London führten, machte der damalige König von England, Wilhelm IV., seinen Bruder, den Herzog, am 22. Febr. 1831 zum Vicekönig und Vorsitzenden des Ministerii in Hannover. Bei dieser Lage der Dinge kam das Staatsgrundgesetz vom 26. Sept. 1833 zu Stande, was eine, wenn auch kleine Reihe glücklicher Jahre für das Land herbeiführte. Als nach dem Tode König Wilhelms IV. im J. 1837 Hannover, in welchem nach den Hausgesetzen nur die männliche Linie succediren konnte, als selbständiges Königreich unter dem vormaligen Herzog von Cumberland, Ernst August, gänzlich von dem Verband mit England losgerissen wurde, war hier die Thätigkeit des Herzogs von selbst erloschen. Er begab sich mit seiner Familie nach England, ohne sich, bis zu seinem Tode, 8. Juni 1850, noch besonders um die öffentlichen Angelegenheiten zu bekümmern. Er war vermählt mit der Tochter des Landgrafen Friedrich von Hessen-Cassel, Auguste Wilhelmine Louise; sein Sohn Georg, Erbe seiner Titel und Würden, wird als Commandirender im Krim-Feldzuge erwähnt; seine älteste Tochter Auguste ist mit dem Großherzog von Mecklenburg-Strelitz, die jüngere Marie mit dem Grafen von Teck vermählt.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 104. Z. 22–21 v. u. l.: und als diese am 26. October 1814 als Königreich neu erstanden. [Bd. 2, S. 797]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Ernst Freiherr von Lenthe (1744–1814), hannoverscher Minister.