ADB:Ermanarich

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Artikel „Ermanarich“ von Felix Dahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 230–231, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ermanarich&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 10:04 Uhr UTC)
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Ermanarich, Ostgothenkönig, c. 350–376, der jüngste Sohn des Amalers Achiulf. So tief die Spuren dieser Gestalt der gothischen, deutschen und nordischen Heldensage eingegraben sind, so wenig bestimmte Kunde gewährt von ihm die Geschichte. Fest steht nur, daß er dem alten bis zu Gaut, dem mythischen Stammvater der Gothen, emporsteigenden Königsgeschlecht der Ostgothen angehörig, durch Eroberung ein großes Reich gründete, dessen Ausgangspunkt, Kern und herrschendes Volk die Ostgothen waren, nach Vertreibung der Wandalen aus Dacien. Er zwang zunächst die nahe verwandten und benachbarten Westgothen, welche bis auf den (ostgothischen) König Ostrogotha von ostgothischen Reichskönigen waren beherrscht worden, nach dessen Tod aber sich von weiterer Unterordnung völlig befreit hatten, zu einer abhängigen Bundesgenossenschaft, welche die westgothischen Bezirkskönige – ein westgothisches Stammkönigthum bestand damals noch nicht – zur Waffenhülfe und zur formalen Anerkennung einer lockren Oherhoheit (Hegemonie) verpflichtete. Andere Germanen, darunter die gothischen Heruler, hatte E. vollständig unterworfen und auch eine Mehrzahl von slavischen und finnischen Völkerschaften: ja sogar die fernen Aesthen an der Ostsee solle er in eine gewisse Abhängigkeit gebracht haben, so daß die tendentiöse Uebertreibung bei Cassiodor-Jordanes ihn von griechischen und römischen Schriftstellern mit Alexander dem Großen verglichen werden läßt. Gegen Ende seines Lebens aber trübte sich Glück und Glanz seiner Herrschaft; schon vor dem Anprall der hunnischen Völkerwogen hatten sich die Westgothen wieder völlig unabhängig gemacht und Häuptlinge der Rox-Alanen wider ihn empört. Dem Angriff der Hunnen erlag das Ostgothenreich: E. selbst fand dabei ein von der Sage zugleich geschmücktes und verschleiertes Ende: schon vorher siechend an einer von roxalanischen Bluträchern geschlagenen Wunde tödtete er sich der Sage nach, um nach verlorener Schlacht nicht den Fall seines Reiches zu schauen. – Der E. der Heldensage (Airmanareiks, Eormanrîc, Joermunrek) gilt bald als Gothenkönig, bald als normannischer Kaiser und rex Teutoniae, erbaut Gent, ist Dietrichs von Bern Oberkönig und Oheim (Bruder, Vetter), freigebig seines Hortes waltend, aber treulos: vergewaltigt das Weib seines Helden Sibich, tödtete seinen eigenen Sohn und seine Neffen die Fürsten der Harlunge auf Sibichs Anstiften, der seinen Zorn verbirgt und E. sein eigen Geschlecht und so sich selbst zu vernichten räth. Dietrich von Bern entzieht sich dem gleichen Loose nur durch seine Flucht zu Etzel ins Hunnenland. E. wird von drei Brüdern, deren unschuldige [231] Schwester Svanhild er auf Sibichs tückischen Rath hat von zwei wilden Hengsten zerreißen lassen, getödtet.

Jordanes c. 22–24. Ammian. Marcellin. XXXI, 3. – Köpke, deutsche Forschungen, Berlin 1860. – v. Sybel, Entstehung des deutschen Königthums, Frankfurt a. M. 1844. – Schirren, De ratione quae inter Cassiodorium et Jordanem intercedat, Dorpat 1858. – v. Gutschmid, Neue Jahrbücher für Philologie. Band 85. 86. – W. Grimm, Die deutsche Heldensage. II. Ausgabe. Berlin 1867. – Dahn, Könige der Germanen II. und V. Band. München 1870.