ADB:Georg Wilhelm (Herzog von Braunschweig-Lüneburg)

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Artikel „Georg Wilhelm, Herzog von Braunschweig-Lüneburg“ von Wilhelm Sauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 634–635, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_Wilhelm_(Herzog_von_Braunschweig-L%C3%BCneburg)&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 23:13 Uhr UTC)
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Georg Wilhelm, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, geboren am 16. Jan. 1624 zu Herzberg als zweiter Sohn des Herzogs Georg, studirte zu Utrecht und unternahm dann die gewöhnliche Reise durch England, Frankreich und Italien. Der am 10. Decbr. 1648 erfolgte Tod seines Oheims, des Herzogs Friedrich von Lüneburg und Celle, brachte ihm die Regierung der Landschaften Calenberg und Göttingen, indem der ältere Bruder Christian Ludwig nach den Bestimmungen des väterlichen Testaments und des Vertrages der Brüder vom 10. Juni 1646 die Erbschaft des Oheims, Lüneburg, Celle und Grubenhagen, für sich erwählte. G. W. nahm sich anfänglich der Regierung seiner Länder mit vollem Ernste an, jedoch erkaltete der Eifer bald, besonders nachdem die Reiselust ihn fast jedes Jahr zu einem ausgedehnten Aufenthalte nach Italien führte. Im J. 1656 verlobte er sich zu Heidelberg am Hofe des Kurfürsten Karl Ludwig mit der Prinzessin Sophia von der Pfalz, dem jüngsten Kinde des ehemaligen Böhmenkönigs Friedrich, geboren am 14. Oct. 1630. Die Beziehungen wurden aber schon 1658 gelöst und Sophia dem jüngsten Bruder Georg Wilhelms, dem späteren Kurfürsten Ernst August, der 1660 das Bisthum Osnabrück erhielt, verlobt; G. W. verpflichtete sich, nicht zur Vermählung zu schreiten und nach dem Tode der kinderlosen Brüder Christian Ludwig und Johann Friedrich Calenberg und Celle an Ernst August abzutreten. Der Tod des ältesten Bruders Christian Ludwig am 15. März 1665 führte nach den Bestimmungen des Testaments des Herzogs Georg Veränderungen in der Vertheilung der welfischen Fürstenthümer herbei, die nach Beilegung der hierüber zwischen den Brüdern entstandenen Streitigkeiten durch den Hildesheimer Vergleich vom 2/12. Sept. 1665 endgültig festgesetzt wurde. G. W. erhielt durch den Vergleich Celle mit Diepholz, Hoya, Walkenried und Schauen; Johann Friedrich, der im Alter nächstfolgende Bruder, Calenberg, Grubenhagen und Göttingen. Durch persönliche Neigung geleitet, schloß sich G. W. enge an seinen, ihm geistig überlegenen jüngsten Bruder Ernst August, von welchem er auch in politischer Beziehung völlig beeinflußt wurde, besonders nachdem dieser durch den Tod von Johann Friedrich am 8. December 1679 in den Besitz von Calenberg gelangt war. Gemeinsam mit Ernst August stand er in politischer Beziehung auf Seiten des Kaisers. Mit Ernst August stellte er dem Kaiser 1674 beträchtliche Hülfstruppen für den Reichskrieg gegen Frankreich, an welchem er persönlich Theil nahm und am 2. Oct. 1674 bei Ensisheim sein Contingent mit Erfolg gegen Turenne commandirte. Zerwürfnisse mit dem kaiserl. Oberfeldherrn Bournonville, sowie die drohende Haltung Schwedens veranlaßten ihn, nach Celle zurückzukehren und den Verwicklungen zwischen Kurbrandenburg und Schweden aufmerksame Thätigkeit zuzuwenden. Seine Politik führte ihn zusammen mit Ernst August auf die Seite des großen Kurfürsten, während Johann [635] Friedrich eine Allianz mit Schweden abschloß. Im folgenden Jahre finden wir ihn und Ernst August wieder bei der Rheinarmee, wo sein persönlicher Muth am 16. August die Schlacht bei der Conzer Brücke entschied und bald darauf auch die Einnahme von Trier heibeiführte. Von Trier aus rief ihn der schwedische Krieg in die Heimath zurück, noch im J. 1675 unternahm er als Kreisoberster Niedersachsens nachdem Johann Friedrich von der Allianz zurückgetreten war, mit dem König Christian V. von Dänemark und dem Bischofe Christoph Bernard von Münster den Feldzug gegen Schweden, eroberte Buxtehude und belagerte Karlsburg und Stade. Die gemeinsame Politik der welfischen Häuser während dieses Krieges war das Resultat seiner Bemühungen. G. W. hatte sich, wie schon erwähnt, bei Abschluß der Ehepacten seines Bruders Ernst August und der Sophia von der Pfalz verpflichtet, nicht zur Ehe schreiten zu wollen. Er hatte später, bei einer Reise in den Niederlanden, ein durch auffallende Schönheit ausgezeichnetes Fräulein Eleonore d’Olbreuse, einer Emigrantenfamilie angehörend, kennen gelernt, zu der er bald in nähere Beziehungen trat. Eleonore d’Olbreuse kam 1665 nach Celle mit einem Gehalte von 2000 Thalern und der Zusicherung von 6000 Thalern nach dem Tode des Herzogs; Ernst August und seine Gemahlin beförderten nachweislich dieses eigenthümliche und nicht zu rechtfertigende Verhältniß, wol in der Absicht, dem Herzoge G. W. hierdurch die Eingehung einer standesgemäßen Ehe unmöglich zu machen und sich den dereinstigen Anfall von Celle zu sichern. Von den Kindern Georg Wilhelms und der Eleonore d’Olbreuse blieb nur eine Tochter, Sophie Dorothea, geboren wahrscheinlich im Herbste des J. 1666, die durch ihr unglückliches Schicksal bekannte Prinzessin von Ahlden, am Leben. Eleonore d’Olbreuse wurde 1674 zur Reichsgräfin von Harburg und Wilhelmsburg (einer für sie gebildeten Allodialherrschaft) erhoben mit der Bestimmung, daß ihre Tochter, wenn sie sich in ein altfürstliches Haus vermählen würde, berechtigt sein solle, Titel und Wappen einer Herzogin von Braunschweig zu führen. Im folgenden Jahre vermählte sich G. W. mit der Zustimmung der übrigen Linien des Hauses mit Eleonore d’Olbreuse, nachdem er für seine Descendenz aus dieser Ehe zu Gunsten seines Bruders Ernst August auf die Succession in Celle verzichtet hatte. Das unglückliche Schicksal der Prinzessin Sophie Dorothea, die durch ihre Tochter Sophia Dorothea, Gemahlin König Friedrich Wilhelms I., Stammmutter unseres Kaiserhauses wurde, ist bekannt. Zunächst mit dem Prinzen August Friedrich von Wolfenbüttel, der 1676 an den Folgen einer bei Philippsburg erhaltenen Wunde starb, verlobt, wurde sie 1682 mit dem Kurprinzen Georg Ludwig, nachmaligem Könige Georg I. von England, vermählt. Die Katastrophe des J. 1694 (Affaire Königsmarck hatte die Scheidung der Ehe und die gefängliche Abführung der Prinzessin nach dem einsamen Schlosse Ahlden, wo sie am 18. November 1726 starb, zur Folge. G. W. starb zu Wienhausen am 28. August 1705; mit seinem Tode fiel Celle an die Kurlinie.