ADB:Gerhard VII.

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Artikel „Gerhard VII.“ von Woldemar Harleß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 741–743, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gerhard_VII.&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 02:56 Uhr UTC)
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Gerhard, der zweite Herzog von Jülich-Berg, Urenkel des Grafen G. von Berg und Ravensberg aus dem Jülich’schen Hause († 1360), Enkel Herzogs Wilhelm I. von Berg († 1408) und Sohn Wilhelms von Ravensberg († am 22. November 1428), aus dessen Ehe mit Adelheid von Tecklenburg, folgte seinem Oheim Adolf am 14. Juli 1437, kaum zwanzigjährig, in der Regierung und empfing am 14. September desselben Jahres von Kaiser Sigismund die Reichsbelehnung sowol mit Jülich, Berg und Ravensberg als auch mit Geldern und Zütphen, auf welche letzteren Lande das Haus Jülich von Herzog Gerhard’s Urgroßheim Wilhelm her, Gemahl der Erbtochter Maria von Geldern, dem dort zur Herrschaft gelangten Hause Egmont gegenüber Successionsrechte begründete, nachdem mit dem kinderlosen Reinald 1423 der Mannsstamm der Herzöge von Jülich-Geldern ausgestorben war. Doch ward weder durch die kaiserliche Protection – ein Befehl Sigismunds an die Unterthanen in Geldern und Zütphen, den Herzog G. zu ihrem Erbherrn anzunehmen, d. d. 25. Septbr. 1437, blieb wirkunglos – noch durch Waffengewalt Letzterem der Besitz der geldrischen Lande zu Theil. Durch die Erschöpfung seines Stammgebietes in Folge der vorhergegangenen unaufhörlichen Fehden zunächst zur wiederholten Verlängerung des Waffenstillstandes mit Arnold von Egmont unter der gern gebotenen Vermittlung des Erzbischofs Dietrich von Köln genöthigt, vermochte G. nach Wiederausbruch des Krieges selbst durch den glänzenden Sieg über die in das Jülich’sche eingefallenen Schaaren Arnolds bei Linnich am Hubertustage (3. November) 1444, verewigt durch die Stiftung des ritterlichen St. Hubertus-Ordens, nur so viel zu erreichen, daß der geldrische Herzog die Ansprüche auf Jülich, die er als Sohn einer Schwester jenes Herzogs Reinald bisher behauptet, nicht weiter verfolgte. Nach dem förmlichen Verzicht auf Jülich, den Arnolds [742] Bruder, Wilhelm von Egmont, am 23. November 1445 beurkundete, brachte Jungherzog Johann von Cleve, zum Danke zugleich für Gerhards Neutralität in der Soester Fehde, zwischen diesem und Arnold einen Vertrag (d. d. 4. Juni 1447) zur Garantie des beiderseitigen Besitzstandes auf 10 Jahre zum Abschlusse, welcher, mehrmals erneuert, der Vorläufer des Verkaufes der jülichschen Erbrechte auf Geldern an Herzog Karl von Burgund als Rechtsnachfolger Arnolds (im Juni 1473) wurde. Seit 1445 mit Sophia, Tochter Herzogs Bernhard von Sachsen-Lauenburg vermählt und seiner friedfertigen Natur entsprechend vorzugsweise mit der Ordnung seines Haushaltes und der Besserung der inneren Landesverhältnisse beschäftigt, vermochte G. sich gleichwol nicht aus dem Drucke der finanziellen Verlegenheiten zu erheben. Immer neue Verpfändungen von Gebietstheilen, insbesondere von allmählich fast sämmtlichen bergischen Aemtern, schienen vielmehr eine Auflösung des Territoriums in einzelne so gut wie selbständige Theile anzubahnen, zumal der Herzog unter dem 14. März 1451 den Amtleuten ausdrücklich das Recht gegenseitiger Bündnisse und Hülfeleistung zugestanden hatte. Inzwischen war derselbe im Hinblicke auf seine Geldnoth und Kinderlosigkeit, aus Eifersucht vor dem überflügelnden Cleve, vor Allem aber unter dem Einflusse der energischen Persönlichkeit Dietrich’s von Köln zu einem auffallenden Schritte übergegangen, indem er unter dem 12. März 1451 in der Form eines Verkaufes, auf den Fall, daß er oder einer seiner Nachkommen ohne Leibeserben stürbe, die Schenkung des Herzogthums Berg mit der Herrschaft Blankenberg, der Grafschaft Ravensberg und der Städte Sinzig und Remagen an den heiligen Petrus und das Erzstift Köln gegen ein Entgelt von 104,000 Fl. vollzog. Vorbereitet durch Unterhandlungen, welche seit 1449 mit Erzbischof Dietrich und auch mit Kaiser Friedrich III. (durch den Grafen Gumprecht von Neuenahr) gepflogen worden, war dieser Schritt von besonderen Bewilligungen an die Ritterschaft und die Städte von Berg und Blankenberg (z. B. Erlaß der Abgabe des Futterhafers zu Gunsten der Ritterschaft, Schenkung von Vogtgütern an die Städte u. a. m.) begleitet: der Jugendfreund Walter von Bevessen erhielt Schloß und Herrschaft Hardenberg zum Präsent. Erzbischof Dietrich trat sofort in den stipulirten Besitz von Blankenberg ein und ließ in allen Aemtern und Städten von Berg die Erbhuldigung für sich und seine Nachfolger einnehmen; ebenso unterließ Papst Nicolaus V. nicht, der Schenkung unter dem 4. Juli 1452 seine Bestätigung zu ertheilen und nur die Ritterschaft von Jülich erließ im Verein mit dem zu einem Viertel am Herzogthum Jülich berechtigten Edelherrn Gerhard von Loën, Grafen von Blankenheim, eine Verwahrung gegen alle für sie nachtheiligen Consequenzen (am 1. October 1452). Da ward unerwartet dem Herzoge am 1. Januar 1455 ein Sohn und Erbe geboren und so die Verwirklichung jenes Cessionsvertrages, wenn nicht aufgehoben, so doch in möglicherweise weite Ferne gerückt. Seine förmliche Aufhebung erfolgte unter günstigen Verhältnissen nach dem Ableben Erzbischofs Dietrich II. unter dessen Nachfolger Ruprecht von der Pfalz (1469), fast gleichzeitig nach dem gewaltsamen Ende des letzten Grafen von Blankenheim, Wilhelm, aus dem Hause Loën die Consolidation des vierten Theils von Jülich mit den jülich’schen Erblanden des Herzogs. Für G., welcher 1460 in Schwachsinn verfallen war, führte seitdem seine Gemahlin Sophia mit den Räthen die Regierung; sie starb indessen vor dem Gemahle, am 9. September 1473, und wenige Tage darauf, am 19. desselben Monats, folgte ihr der zweite Sohn Adolf im Tode (geb. am 1. Aug. 1457), wie es heißt in Folge einer Verwundung, die er in einer Fehde mit Friedrich von Sombreff, Herrn zu Kerpen, beim Schlosse Tomberg in der Eifel davongetragen. Während der letzten Lebensjahre Gerhard’s regierte daher dessen älterer Sohn Wilhelm, 1472 mit Elisabeth, Tochter des Grafen Johann II. [743] von Nassau-Saarbrücken, vermählt, welche ihm als Mitgift die Herrschaften Heinsberg und Löwenberg, sowie Diest und Zichen in Brabant zubrachte. G. starb am 18. August 1475, angeblich in seinem Schlosse zu Lülsdorf, und ward gleich seinen Vorfahren in der Fürstengruft der Abteikirche zu Altenberg, dem bergischen Dome, bestattet. Sein Andenken ist eng verknüpft mit der Stiftung und Dotirung des Kreuzbrüderklosters zu Düsseldorf (14. August 1443), sowie mit der Bestätigung der Statuten der St. Sebastianus-Schützengesellschaft in derselben bergischen Hauptstadt (20. Januar 1452).

Lacomblet, Urk.-Buch, Bd. IV. Derselbe, Archiv f. d. Gesch. des Niederrheins, Bd. IV. Redinghoven’sche Collectaneen im Staatsarchive zu Düsseldorf. v. Zuccalmaglio, Abtei Altenberg u. a. m.