RE:Ardabur 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Aspar, Flavius, cos. 434 n. Chr., Sohn v. Nr. 1
Band II,1 (1895) S. 607610
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2) Flavius Ardabur Aspar, Consul 434, Sohn des vorhergehenden (CIL XI 2637. Socr. VII 23. Philost. XII 13. Olymp. frg. 1, 46. Prisc. frg. 11) und Arianer wie sein Vater (Procop. b. Vand. I 6. Theoph. 5943. 5952. 5961. Mommsen Chron. min. II 90. Manass. 2861. Zon. XIII 25 p. 49 a. Joel 171 c. Niceph. h. e. XV 27= Migne Gr. 147, 80). Aus drei Ehen, von denen er die dritte mit der Tochter des Triarius, der Schwester des Theodorich Strabon schloss (Theoph. 5964, vgl. Malch. frg. 2), wurden ihm die Söhne A., Patricius und Herminericus und zwei Töchter geboren (Candid. FHG IV 135). Da er von Plinta, Consul 419, abstammte (CIL a. O.), mit Theodorich verschwägert war und später seine Enkelin mit dem Sohne des Ariovindus, der mit ihm zugleich Consul gewesen war, vermählte (Theoph. 5997), vereinigte er im Ostreiche fast alle hervorragenden Feldherren germanischen Blutes durch Familienbande und übte so eine Art von dynastischem Einfluss aus. Nachdem er 425 noch als Jüngling gemeinsam mit seinem Vater in der oben geschilderten Weise den Usurpator Johannes gefangen genommen hatte, musste er einen schweren Kampf gegen Aetius auskämpfen, welcher unmittelbar darauf mit einem hunnischen Hülfsheere in Italien erschien. Die Schlacht blieb unentschieden, doch wurde der Krieg durch Vertrag beendigt [608] (Philost. XII 14. Mommsen I 471. 658). Im J. 431 führte er eine orientalische Flotte nach Africa dem Bonifatius gegen die Vandalen zu Hülfe. Zwar wurde er in einer Schlacht besiegt (Procop. b. Vand. I 3. 4), doch behauptete er sich in der Provinz mindestens bis zu seinem Consulat im J. 434 (Anon. de promiss. IV 6, 9 = Migne L. 51, 841; vgl. Prisc. frg. 11), welches ihm, wahrscheinlich zur Belohnung für seine africanischen Thaten, durch den weströmischen Kaiser verliehen wurde (De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I p. 297). Da er bald darauf (441) ex consule bis ordinario genannt wird (Nov. Theod. VII 4, 10), ohne dass ein zweites Consulat von ihm in den Fasten verzeichnet wäre, muss er schon vorher Consul suffectus gewesen sein. 441 befehligte er gemeinsam mit Anatolius gegen die Perser und erlangte von ihnen einen einjährigen Waffenstillstand (Mommsen II 80). 447 wurde sein ältester Sohn noch als Jüngling zum Consuln gemacht. 447–450 kämpfte er unglücklich gegen Attila (Theoph. 5942. Niceph. XIV 57 = Migne Gr. 146, 1269). Als Marcian, der früher in den Diensten Aspars und seines Vaters gestanden hatte (Procop. b. Vand. I 4. Theod. 5943), auf den Thron erhoben wurde (450), stieg seine Macht. Er war jetzt Patricius (Theod. epist. 139 = Migne Gr. 83, 1361); sein ältester Sohn wurde zum Magister militum per Orientem ernannt (Prisc. frg. 20) und erhielt bald gleichfalls die Würde des Patriciats (Mansi Conc. coll. VII 516). Trotz seines Arianismus entschied Aspars Fürsprache bei dem Kaiser auch in kirchlichen Dingen (Theod. a. O.). Nach dem Tode desselben liess er durch das Heer am 7. Februar 457 (Mommsen II 87) Leo, der als Tribunus (Jord. Rom. 335. Niceph. XV 15 = Migne Gr. 147, 48) seiner Kassenverwaltung vorstand (Theoph. 5961. Zon. XIII 25 p. 49 a. Manass. 2857), zum Kaiser wählen (Cand. a. O. Prise. frg. 20. Procop. b. Vand. I 5) und durch den Senat von Constantinopel bestätigen (Manass. 2855; vgl. Leo papa epist. 146, 2 = Migne L. 54, 1115).

Aspar stand jetzt auf seiner Höhe. Er besass ein gothisches Heer, das ihm persönlich eingeschworen war (Malal. bei Mommsen Herm. VI 369; vgl. Prisc. frg. 39. Mommsen Herm. XXIV 233) und auf das später seine Erben, wie auf ein Vermögensobject, Anspruch erheben konnten (Malch. frg. 2). Der Kaiser hatte ihm zugesagt, einen seiner Söhne zum Caesar und Thronerben zu ernennen (Zonar. XIII 25. XIV 1), und schon er selbst erscheint in den Briefen des römischen Bischofs Leo (149, 2. 150. 153, 1 = Migne L. 54, 1120. 1121. 1123) geradezu in der Stellung eines Mitregenten. Als solcher zeigte er der Hauptstadt sein Wohlwollen, indem er 459 eine grosse Cisterne zu bauen begann (Mommsen Chron. min. II 87) und nach dem Brande von 465 in jeder Weise Hülfe leistete (Cand. a. O.). 459 bekleidete sein zweiter Sohn das Consulat, 461 der Gatte seiner Enkelin, 465 sein dritter Sohn. Gleich darauf aber begann seine Macht zu wanken. Kaiser Leo war eine zu kräftige Natur, um einen so drückenden Einfluss auf die Dauer zu ertragen. Zuerst machten sich die confessionellen Gegensätze geltend (Theoph. 5952); dann führte die Forderung Aspars, der Kaiser [609] solle seine bevorzugten Ratgeber Tatianus und Vivianus entfernen, zu schärferen Misshelligkeiten. Leo suchte in den Isauren ein Gegengewicht gegen die Übermacht der Germanen (Cand. FHG IV 135 b) und machte, auf jene gestützt, seine Selbständigkeit geltend. Aspar trat immer für ein freundliches Verhältnis zu den freien Deutschen ein, unter welchen er seine Werbebezirke besass. In dem Kriege, welchen die Gothen um 466 gegen die Skiren führten, befürwortete er daher die Neutralität; trotzdem wurde ein Bündnis mit den Skiren geschlossen (Prisc. frg. 35). Zu den Vandalen stand er in so nahen Beziehungen, dass noch nach seinem Tode Theodorich Strabo, der sein Heer als Rechtsnachfolger übernahm, jeden Kampf gegen sie verweigerte (Malch. frg. 2, vgl. Theoph. 5961. Proc. b. V. I 6. Mommsen Chron. min. II 35). Noch 463 setzte er es durch, dass dem Westreiche jede Hülfe gegen ihre Plünderungen abgeschlagen wurde (Prisc. frg. 30). Später dagegen vertrat Leo die Politik engen Anschlusses an den occidentalischen Reichsteil; er gab ihm in Anthemius 467 einen Kaiser und übernahm damit zugleich die Verpflichtung, es gegen seine gefährlichsten Feinde zu schützen. Die Ausrüstung des gewaltigen Heeres, welches nicht Aspar, sondern Basiliskos, der Schwager des Kaisers, 468 gegen Africa führte, erschien auch deshalb drohend, weil Leo sich dadurch von der Macht der germanischen Feldherren unabhängig stellte (s. Basiliskos). Nicht ganz ohne Ursache verbreitete sich im Westen, als die grosse Flotte in See stach, das Gerücht, Aspar sei abgesetzt und sein Sohn hingerichtet worden (Mommsen a. O.). Um dieselbe Zeit (Vit. S. Danielis 40 bei Surius De prob. SS. hist. VI 954) vermählte der Kaiser seine Tochter Ariadne mit dem Isaurerführer Zeno und designierte diesen für das folgende Jahr (469) zum Consulat. Dadurch waren die kriegerischen Barbaren des Ostens in aller Form als seine Hausmacht proclamiert (s. Zeno). Aber die Vernichtung der africanischen Flotte zwang ihn wieder zum Frieden mit Aspar. Trotz der Aufregung der hauptstädtischen Bevölkerung, welche sich durch eine Deputation unter Führung des heiligen Marcellus einen arianischen Thronfolger verbat (Vit. S. Marc. 34 bei Surius VI 1151. Zonar. XIV 1. Malal. bei Mommsen Herm. VI 369), erfüllte er jetzt sein altes Versprechen, ernannte Patricius, den zweiten Sohn des Alanen, zum Caesar und vermählte oder verlobte ihn mit seiner anderen Tochter Leontia (Mommsen II 90. 188. Cand. a. O. Euagr. h. e. II 16. Niceph. h. e. XV 27; die Zeit nach Theophan. 5961. Cedren. 350 a; das J. 470 nennt Vict. Tunn. bei Mommsen a. O.). Das Gleichgewicht der beiden Militärparteien war jetzt wieder hergestellt oder sogar zu Gunsten Aspars verschoben. Der Kaiser wagte noch in demselben Jahre gesetzlich zu verbieten, dass man sowohl gothische als auch isaurische Soldaten in Privatdienste nehme (Cod. Iust. IX 12, 10), was freilich weder Aspar noch Zeno beachtet haben werden.

So ging das Intriguenspiel denn weiter. Schon 469 ließ Aspar in Illyricum, wo Zeno commandierte, einen Überfall auf ihn machen, vor dem er sich mit Mühe nach Serdica rettete (Theoph. 5962). Später versuchte A., die isaurischen Truppen [610] ihrem Führer abwendig zu machen und auf seine Seite zu ziehen. Dies wurde Zeno und durch ihn dem Kaiser verraten (Cand. a. O.). Darauf lockte dieser 471 Aspar und seine beiden ältesten Söhne in den Palast und liess sie hier durch seine Eunuchen verräterisch niederstossen (Mommsen II 90. 188. Cand. a. O. Theoph. 5963. 5964. Vit. S. Marcelli a. O. Zonar. XIV 1. Malal. a. O. Chron. Pasch. 467. Procop. b. Vand. I 6. Cedren. a. O. Niceph. a. O.). An ihn gerichtet Cod. Iust. IV 65, 31. XII 35, 15. Theod. epist. 139 = Migne Gr. 83, 1361.