RE:Attius 11

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Atius Balbus, M. Großvater des Augustus
Band II,2 (1896) S. 22532254
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11) M. Atius Balbus, paterna stirpe Aricinus, multis in familia senatoriis imaginibus, a matre Magnum Pompeium artissimo contingebat gradu – – verum idem Antonius despiciens etiam maternam Augusti originem proavum eius Afri generis fuisse et modo unguentariam tabernam modo pistrinam Ariciae exercuisse obicit Suet. Aug. 4. Auch Cicero Philipp. II 15ff. behandelt ausführlich Antonius Schmähungen über die Aricina mater Caesars. Er war Praetor, Suet. Cic. a. a. O. vor 695 = 59, da er als Praetorier unter die Zwanzigmänner gewählt wurde, welche nach dem iulischen Ackergesetz die campanischen Ländereien verteilen sollten, Suet.; mit Bezug darauf spricht Cicero spöttisch von Pompeius als Gnaeum nostrum collegam Balbi, Cic. ad Att. II 12, 1. Er war vermählt mit Iulia, der Schwester des Dictators Caesar, Vater der Atia, mütterlicher Grossvater des Augustus. Er muss bald nach dem J. 59 gestorben sein; denn von dem späteren Augustus (geboren im J. 63) sagt Dio XLV 1, 1 ὀρφανὸς δὲ ὑπὸ τοῦ Ὀκταουίου τοῦ πατρὸς καταλειφθεὶς ἐτράφη μὲν (als Kind) παρά τε τῇ μητρὶ καὶ παρὰ τῷ ἀνδρὶ αὐτῆς Λουκίῳ Φιλίππῳ, αὐξηθεὶς δὲ (dem Jünglingsalter sich nähernd) συνέτριβε τῷ Καίσαρι, ebenso berichtet von der sorgsamen Erziehung, die Augustus als Knabe (παῖς) durch seinen Stiefvater erfuhr, Nicolaus Damasc. FHG III frg. 99 III.

Auf diesen A. wird allgemein die folgende Bronzemünze bezogen: M. Atius Balbus pr(aetor), Männerkopf, R Sard(us) pater Kopf des Heros Sardus mit Federn geziert, abgebildet bei Babelon I 223. Nach der verbreitetsten Ansicht der Numismatiker, die zuletzt wieder Babelon vertritt, hat Balbus selber während seiner Verwaltung Sardiniens diese Münze geschlagen, und der Kopf auf der Vorderseite ist sein Porträt. Diese Ansicht ist unhaltbar; denn 1) ist in der römischen Republik vor dem Dictator Caesar bekanntlich niemals das Bildnis eines Lebenden auf einer Münze dargestellt worden; wenn Babelon bemerkt un peu plus tard les proconsuls des provinces d’Afrique et d’Asie ont placé leur portrait sur les pièces qu’ils ont émises, so beweist dieser Hinweis gar nichts. Denn thatsächlich haben diese Proconsuln nur ganz vorübergehend unter Augustus etwa in den J. 748–750 = 6–4 das Bildnisrecht besessen, als Augustus es ihnen aus besonderen politischen Gründen verstattete, vgl. Mommsen St.-R. II³ 261. 815. 2) Wenn Balbus Sardinien verwaltete, so war er nach der sullanischen Ordnung pro praetore, da nach jener die Praetoren das erste Amtsjahr in der Stadt Rom zubringen mussten und erst im zweiten pro praetore eine Provinz übernahmen. Wenngleich nun in der Sprache des gewöhnlichen Lebens zur Zeit Ciceros der Provincialstatthalter allgemein Praetor genannt wurde, so musste doch ein pro praetore fungierender Magistrat sich auf einer auf sein Geheiss geschlagenen Münze auch als solcher bezeichnen. Dass aber etwa Balbus ausserordentlicher Weise als Praetor nach Sardinien entsandt sei, dafür mangelte es nach unserer geschichtlichen Überlieferung an jedem Anlass. 3) Es ist überhaupt aus der römischen [2254] Republik kein anderer Fall bekannt, dass ein Statthalter von Sardinien Münzen mit seinem Namen hat schlagen lassen.

Eckhel D. N. V 145 hat ohne nähere Begründung (wahrscheinlich durch die unter 1) geltend gemachten Bedenken bestimmt) von dieser Münze angenommen, sie sei von den Sarden erst unter Augustus zu Ehren seines natürlichen Grossvaters geschlagen. Aber neben dem auffälligen pr(aetor) erhebt sich das neue Bedenken, dass dies eine sehr ungeschickte Art der Huldigung gewesen wäre, da Augustus aus politischen Gründen sich stets als Abkömmling der Iulier gegeben hat. Eine erneute Prüfung dieser Münzen erscheint darum wünschenswert.

[Klebs. ]