RE:Didache

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Schriftstück aus dem 1. Jh. n. Chr.
Band V,1 (1903) S. 392 (IA)–394 (IA)
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Didache. Ein zuerst 1883 in Constantinopel von Ph. Bryennios aus einer jerusalemischen Hs. vom J. 1056 – derselben, die die beiden Clemensbriefe vollständig enthält – veröffentlichtes [393] Schriftstück aus dem 1. Jhdt. der griechischen Kirche. Der genauere Titel lautet διδαχὴ τῶν δώδεκα ἀποστόλων oder διδαχὴ κυρίου διὰ τῶν ιβ’ ἀποστόλων τοῖς ἔθνεσιν. Das kleine Büchelchen – in seinem jetzigem Bestande nicht ganz 11 000 Buchstaben – beschreibt in der ersten kleineren Hälfte die christliche Ethik, wie sie den Taufcandidaten eingeprägt werden soll, indem es die zwei Wege, den des Lebens und den des Todes, ausmalt; in der zweiten Hälfte c. 7–16 giebt es eine Art Kirchenordnung, um mit eschatologischen Ausblicken zu schliessen. Der Abschnitt 1, 3–2, 1 macht den Eindruck, in einen älteren Text eingeschoben zu sein, ohne dass er Spuren besonderer Jugend trüge; was nach seiner Entfernung vom ersten Teil übrig bleibt, könnte eine jüdische Anweisung für Proselyten gewesen sein; vielfache Berührungen mit zweifellos jüdischer Litteratur empfehlen diese Hypothese. Ist aber ein Buch δύο ὁδοί schon vor der christlichen Zeit vorhanden gewesen, so brauchen die zahlreichen Berührungen zwischen diesem Abschnitt der D. und anderen Bestandteilen der altchristlichen Litteratur, z. B. dem Barnabasbriefe, nicht notwendig auf der Abhängigkeit des einen vom anderen zurückgeführt zu werden.

Das Buch ist in der alten Kirche sehr viel gelesen und benutzt worden, dafür zeugen auch die mannigfachen Bearbeitungen, die es z. B. in der ‚apostolischen Kirchenordnung‘ (de Lagarde Reliquiae iuris eccl. antiqu. gr., Lips. 1856, 74–79) und in den apostolischen Constitutionen VII 1–32 (s. o. Bd. IV S. 19) erfahren hat. Der erste Kirchenschriftsteller, der es als γραφή citiert, ist Clemens Alexandrinus (Strom. I 20, 100); Eusebios nennt unter den νόθα erster Classe im Verzeichnis biblischer Schriften hist. eccl. III 25, 4 τῶν ἀποστόλων αἱ λεγόμεναι διδαχαί; Athanasius im Osterbrief 367 stellt das Buch zu den βιβλία οὐ κανονιζόμενα μέν, τετυπωμένα δὲ παρὰ τῶν πατέρων ἀναγινώσκεσθαι τοῖς ἄρτι προςερχομένοις καὶ βουλομένοις κατηχεῖσθαι τὸν τῆς εὐσεβείας λόγον. Auch lateinische Schriftsteller citieren das Werk wie eine heilige Schrift, so der Ps.-Cyprianus adv. aleatores 4 und noch Optatus von Mileve; die Existenz einer alten lateinischen Übersetzung hat v. Gebhardt nachgewiesen. Für die Geschichte der ältesten kirchlichen Verfassung und der ursprünglichen Cultusform ist die D. von ungemeinem Wert, gleichviel ob man ihre Entstehung wie Th. Zahn noch im 1. Jhdt., oder wie Harnack lieber um 120 ansetzt. Der unbekannte Verfasser hat entweder in Ägypten oder in Syrien gelebt. Unter den zahllosen Ausgaben und Bearbeitungen des interessanten Fundes sind hervorzuheben Ad. Harnack Texte und Untersuchungen II 1. 2, 1886 (mit Anhang von O. v. Gebhardt S. 275–286: Ein übersehenes Fragment d. D. in alter latein. Übers.), vgl. ebd. II 5 ‚Die Quellen der sog. apostolischen Kirchenordnung‘ und Gesch. d. altchr. Litt. I 86–92. Ad. Hilgenfeld Novum Test. extra can. rec.² 1884 fasc. IV 87–121: doctrinae XII apost. addito lib. appell. ‚duae viae‘ vel ‚iudicium Petri‘. F. X. Funk Opp. Patr. Apost. I², Tub. 1887 CXXXII–CLXXVII. Derselbe auf Grund zahlreicher Aufsätze in der Theol. Quartalschrift von 1884-1897 in den Kirchengesch. Abhandlungen u. [394] Untersuch. II 1899, 108–141: Didache, Zeit und Verhältnis zu den verwandten Schriften. Th. Zahn Forsch. zur Gesch. d. neutestam. Kanons III, Erlang. 1884, 278–319; Ztschr. f. Kirchengesch. VIII 1886, 66ff.