RE:Sabbat

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Israelitisches Fest
Band I A,2 (1920) S. 15511557
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Sabbat. Zur Literatur: Meinhold Sabbat u. Woche im Alten Testament 1905; Sabbat u. Sonntag (Wissenschaft u. Bildung 45) 1909. Hehn Siebenzahl u. Sabbath bei den Babyloniern u. im A. T. 1907; Der israelitische Sabbath (Biblische Zeitfragen 2. Folge 12) 1909. Beer Schabbath. Der Mischnatractat ,Sabbat‘ (Ausgew. Mischnatractate in deutscher Übers., hrsgb. v. Fiebig 5) 1908 (daselbst S. 10–14 weitere neuere Literatur). Gressmann Feste u. Feiern Israels (Religion in Geschichte und Gegenwart 1910, II, 863–874). Kautzsch Bibl. Theol. d. A. T. 1911. König Gesch. d. alttest. Religion 1912.

I. Ursprung und Sinn des Sabbat.

Wie für die übrigen Feste Israels wird auch für den S. der Lauf der Gestirne bestimmend gewesen sein, Genes. 1, 14. Jes. Sir. 43, 7. Jubil. 2, 9. Näher kommt für den S. der Mondlauf in Betracht. Das folgt aus der häufigen Zusammennennung [1552] von Neumond und S. in alten Texten wie 2. Kön. 4, 23. Am. 8, 5. Hos. 2, 13. Jes. 1, 13. Und diese Verbindung ist auch nicht aufgegeben, selbst als der S. seine ursprüngliche Beziehung zum Neumond gelöst hatte und zu einem Festtag geworden war, der unabhängig vom Mond in siebentägigen Intervallen durch das ganze Jahr hindurchrollte, Num. 28, 9ff. Ezech. 45, 17. 46, 1ff. Nehem. 10, 34. Jes. 66, 23. 1. Chron. 23, 31. 2. Chron. 2, 3. 8, 13. 31, 3. In letzterem Sinn gefeiert ist uns der S. am vertrautesten.

Die Zusammenstellung des S. mit dem Neumond und die regelmäßige Feier am siebten Tage führt uns darauf, daß der S. ursprünglich der Tag der vier Mondphasen gewesen ist. Allerdings hat man gemeint (Meinhold, Gunkel Genesis³ 115, und ich selbst bin früher dafür eingetreten), daß der S. einst der Vollmondtag war. Aber einmal heißt der Vollmond im Hebräischen כֶּסֶא‎ Ps. 81, 4. Prov. 7, 20. Sodann ist Lev. 23, 11 keine Stütze dafür, daß ,Sabbat‘ auch später noch gelegentlich den Vollmond bedeutete, da gleich nachher derselbe Gesetzgeber ,Sabbat‘ v. 16 in dem gewöhnlichen Sinn versteht. Endlich würde die Übertragung des spezifischen Namens für den Vollmond auf den Wochen-S. ein Rätsel aufgeben. Dasselbe würde sich auch dadurch nicht lösen lassen, daß der Name S. – warum? – sich zuerst auf die Siebnertage übertrug, die man besonders während der Ernte durch Arbeitspause feierte, Ex. 23, 12. 34, 21, und von dort dann weiter auf den Wochen-S. wanderte. Der ursprüngliche Sinn des Wortes S., welcher immer er auch gewesen sein mag, müßte dann verloren gegangen sein. Der S. muß vielmehr von vornherein ein in siebentägigen Abständen gefeiertes Fest gewesen sein und steht dann zu den vier Mondphasen in Parallele. Auf letztere Annahme führt insbesondere die für den S. charakteristische Siebenzahl. Denn die Feier des je 7. Tages läßt sich durch nichts anderes als durch die Vierteilung des Mondlaufes begreifbar machen. Die Feier des 7. Tages, weil 7 eine runde Zahl sei, erklärt den Ursprung des S. nicht. Warum ist 7 runder als 3, 5 oder 10?? Die Beziehung des S. auf die sieben Planeten ist hinfällig. Denn ursprünglich kannte man nur fünf Planeten. Auch ist die Benennung der sieben Wochentage nach Sternbildern erst bedeutend später erfolgt. Ebenso kommt man mit den sieben Plejaden für den S. nicht weiter. Soviel bekannt, sind bei den Babyloniern die vier Mondphasen des Elul (= September) d. i. der 7., 14., 21. und 28. des Monates als Feiertage gehalten worden und zwar als für den König, Oberpriester und Arzt verbindliche Unglückstage, die man durch Arbeitsenthaltung und Sühneopfer beging. Wenn auch der 19. Elul gefeiert wurde, so hängt das damit zusammen, daß auch der 19., d. i. der 49. Tag = 30 Tage vom vorigen Monat + 19 des folgenden, also der 7 ✕ 7te Tag ominös war. Man darf vermuten, daß in gleicher Weise auch die vier Mondphasen der anderen Monate gefeiert wurden, jedoch stehen inschriftliche Belege zur Zeit noch aus. Außerdem hatten die Babylonier einen Tag, der als [1553] der 15. oder als der Vollmondstag gefeiert wurde und šap(b)atti Tag hieß; für diesen Tag ist in der einen Stelle die Bedeutung ûm nûch libbi ,Tag der Ruhe (= Versöhnung) des Herzens‘ gesichert (vgl. Gunkel Genesis³ 1910, 115f. König a. a. O. 235); ob die vier Mondphasentage des Elul (bezw. auch der anderen Monate) auch šap(b)attu hießen, und was endlich der Sinn des babylonischen Wortes šap(b)attu ist, ist alles noch unsicher, nachdem am Anfang der Entdeckungen Etymologieen mit großer Sicherheit vorgetragen wurden. Nun ist der hebräische S. auch ein Siebnertag, der durch Arbeitseinstellung und Opfer gefeiert wird. Da weiter die Feier der Siebnertage sich am besten aus dem viermaligen Mondwechsel erklärt, so ist eben der alttestamentliche S. eine Parallele zu den Siebnertagen des babylonischen Monats Elul. Ist die Lesung der Assyriologen: šap(b)attu richtig, so wird gewiß eine engere Beziehung zwischen dem hebräischen Wort für den S. שַׁבָּת‎ und dem babylonischen bestehen. Nach dem Hebräischen kann man שַׁבָּת‎ nur als ,Ruhetag‘ oder ‚vollendeter Tag‘ deuten. Ob zwischen dem biblischen und dem babylonischen S. nun eine Urverwandtschaft besteht, oder ob die Israeliten den S. sei es in ihrer Nomadenzeit, oder, was wahrscheinlicher wäre, wenn an Entlehnung zu denken ist, nach der Ansiedlung im Kulturland von den Kananitern übernommen haben, sind alles aufzuwerfende, aber vorab noch nicht klar beantwortbare Fragen.

II. Geschichte des Sabbats.

1. Haben die beduinischen oder halbbeduinischen Israeliten den S. schon gehabt, so haben sie ihn jedenfalls noch nicht so gefeiert wie etwa ihre Nachkommen, die Juden, in der Zeit der entstehenden Mischna! Das absolute Arbeitsverbot, das den S. jener Periode kennzeichnet, paßt nicht für die Steppe mit ihren täglichen unaufschiebbaren Arbeiten, z. B. Besorgung des Viehs u. dgl. Man wird am S. etwa einen Raubzug unterlassen haben, weil er kein Glück brachte u. dgl. Das Glück hängt von dem Stand des Gestirnes ab: das gehört in das Kapitel antiker Tagewählerei.

2. Seit der Niederlassung im Kulturland feierte man den S. in alter Zeit durch Einstellung der Feld und Hausarbeit, 2. Kön. 4, 22f. Auch stockte der Handel, Am. 8, 5. Ließe sich bei dem Unterlassen der Feld- und Haushantierungen an ein soziales Motiv denken, so versagt es beim Unterbleiben des Handels. Man arbeitet nicht und handelt nicht, weil auf beidem am S. kein Segen ruht! Um die Gottheit zu beschwichtigen und freundlich zu stimmen, wallfahrtet man zum Heiligtum. Jes. 1, 13. Ezech. 46, 1. Die Schaubrote werden erneuert, Lev. 24, 8. 1. Chron. 9, 32, und animalische Opfer werden dargebracht, Lev. 23, 38. Num. 28, 9. 10. Ezech. 45, 17. 46‚ 4ff. 1. Chron. 23, 21. 2. Chron. 2, 3 u. ö. Jubil. 50, 11. In der Hoffnung und Gewißheit, daß die Gottheit nun versöhnt ist, sind die sabbatlichen Opfermahlzeiten überaus fröhlich, Hos. 2, 13. Jes. 58, 13. Die Loslösung des S. von dem Mondwechsel wird durch die antiastrale Tendenz der alttestamentlichen Religion bewirkt worden sein. Dabei mag auch der nationale [1554] Gegensatz zu den Kananitern mitgeholfen haben. Insbesondere wurden die Propheten Vorkämpfer jener eben skizzierten Richtung der iraelitischen Religion. Hatte ein Amos (ca. 750) 5, 21, Hosea (ca. 740), 2, 13 und Jesaja (740–700) 1, 13 dem Abscheu Jahwes gegen alle Feste kräftigen Ausdruck verliehen, so verbietet das als nationales Sammelprogramm der jahwetreuen Kreise gegen den unter Manasse (ca. 690–643) eingerissenen religiösen Synkretismus veröffentlichte Deuteronomium (ca. 620) den von Jerem. 8, 2. 19, 13. Zeph. 1, 5 beklagten Dienst von Sonne, Mond und Sternen, Deut. 4, 19. 17, 3, und dementsprechend schafft der reformfreundliche König Josia (ca. 640–609) alle Zeichen solchen Kultes ab, 2. Kön. 23, 5. Das ist auch für die weitere Geschichte des S. von Bedeutung gewesen. In jener Zeit mag der durch die großen Sittenreformer Israels, seine Propheten, geförderte soziale Zug definitiv die Arbeitsenthaltung am S. mit dem Ruhebedürfnis von Haustier, Sklave und Fremdling begründet haben, Exod. 23, 12 (Exod. 20, 10. Deut. 5, 14). Während man bei anderen Festen, wie z. B. bei dem Mazzen- und Paschafest die ehemalige astrale Grundlage, einem allgemeinen Entwicklungsgesetz entsprechend, durch eine historische ersetzte, Deut. 16, 1ff., ist das Neumondsfest, das noch bis zur Zeit des Jesaja zu den großen Festen Israels gezählt wurde, Jes. 1, 13, in dem berühmten Festkalender des Deuteronomiums, Deut. 16 ganz ignoriert, oder gestrichen. Das gleiche Schicksal scheint dem S. bestimmt gewesen zu sein, wenigstens fehlt der S. auch in Deut. 16!

3. Eine Neubelebung erfuhr der S. durch den im babylonischen Exil (seit 596) wirkenden priesterlichen Propheten Ezechiel, der ihm in seinem Zukunftsprogramm eine wichtige Stelle einräumt. Wie hoch Ezechiel vom S. denkt, zeigt der Vorwurf, daß nur wegen der Entweihung des S. die Väter einst in der Wüste starben und daß für die Nachkommen das Exil kommen mußte, Ezech. 20, 12ff. Auch nach der Ansiedlung habe Israel seinen S. geschändet, Ezech. 22, 8 u. ö. Deshalb sollen die Priester des neuen Jerusalems vor allem die S. halten (44, 24), und darum werden dem Fürsten genau die Opfer vorgeschrieben, die er am S. darbringen soll, 45, 17. 46, 4ff. In gleichem Sinn schärft der auch in der Atmosphäre des babylonischen Exils lebende Verfasser des sog. Priesterkodex (= P) die Heilighaltung des S. ein, Ex. 31, 12ff. Lev. 7, 3 u. ö. Für P ist der Sabbat ein nicht bloß dem Herrn Jahwe geweihter Tag, sondern Gott hat sich selbst der Feier des Tages unterzogen, Genes. 2, 2f. bei der Schöpfung. Seitdem ist der S.-Befehl wie eine Natur- und Weltordnung für die Menschen eingeführt. Die Feier des S. wird im babylonischen Exil ein Ersatz für die anderen Feste, deren Feier, wie z. B. bei den Bauern- und Hirtenfesten an das Leben und die Gewohnheiten der Heimat gebunden war. Gewiß waren die für den S. vorgeschriebenen Opfer in Babylonien unmöglich, da die strengen und tonangebenden Kreise unter den Exulanten im Gegensatz zu ihren Brüdern in Elephantine, sich nicht entschließen mochten, den bisherigen Opferkult in der Fremde fortzusetzen. Hingegen [1555] konnte man den S. im Exil wie bisher durch Arbeitsenthaltung begehen. So wurde der S. neben der Beschneidung, die von den Babyloniern nicht ausgeübt wurde, ein wichtiges äußeres Unterscheidungsmittel des Juden vom Babylonier oder Heiden. Denn einen dem israelitischen S. gleichen Feiertag hatten die Babylonier nicht. Und selbst wenn der biblische S. denselben Ausgang gehabt hat wie der babylonische S. oder nur eine Nachbildung desselben ist, so wurde doch der biblische S. geraume Zeit schon vor dem Exil als ein dem Jahwe geltender Festtag begangen. In diese Zeit der zunehmenden Bedeutung des S. gehört das S.-Gebot in den sog. 10 Geboten Mosis Ex. 20 = Deut. 5. Da der ganze Kult im Dekalog sich auf den S. beschränkt und die Reduzierung des Festkalenders auf den S. eben unter besonderen Umständen im Exil eingetreten ist, wie durch die Zeugnisse des Ezechiel 20, 12ff. 22, 8. 26 und Jes. 56, 2. 58, 3. 13. Jerem. 17, 21ff. erhärtet wird, gehört der Dekalog in die Zeit des Exils und nicht an den Anfang der Geschichte Israels, wohin er auch noch aus anderen Gründen nicht paßt.

4. In der Folgezeit wurde im Interesse der strikteren Durchführung des Ruhegebotes die S.-Gesetzgebung immer peinlicher und kleinlicher. Wurde in den letzten Jahrhunderten vor dem Exil mehr der soziale Charakter des S. hervorgehoben‚ so nun der religiöse. Sollte der Bauer und Handwerker nebst seinem Vieh- und Hausstand am S. sich ausruhen, so wird nun der Tag heilig gehalten der Gottheit wegen. Das ist in gewissem Sinn eine Rückkehr zur vorprophetischen Praxis. War früher den Israeliten am S. noch gestattet, kleine Reisen zu unternehmen, 2. Kön. 4, 23, oder ließ man am S. die Tempelwache aufziehen, 2. Kön. 11, 4ff., so wird das Arbeits- und Bewegungsverbot jetzt immer mehr ausgedehnt. Niemand soll am S. seine Wohnung verlassen, Exod. 16, 29. Man darf kein Feuer anzünden, Exod. 35, 3. Was man für den S. an Speise bedarf, muß schon am Freitag zuvor besorgt werden, Exod. 16, 23. Man darf keinerlei Last tragen, Jerem. 17, 19ff. Man darf nicht keltern, keine Lasttiere bepacken, keinen Markt halten, Neh. 10, 32. 13, 15ff. Man darf keine Geschäfte betreiben und keine lauten Reden führen, Jes. 58, 13. Man darf am S. nicht kämpfen, 1. Makk. 2, 31ff. Wer den S. entweiht, soll aus der Gemeinde verbannt oder mit dem Tode bestraft werden, Exod. 31, 14f. Man erzählt abschreckende Beispiele von göttlichen Strafen, die einst S.-Schänder trafen, Exod. 16, 27. Num. 15, 32ff. Nehemia droht, daß er an die S.-Frevler selbst Hand anlegen wolle, Neh. 13, 21. Ein weiterer Ausbau des absoluten Ruhegebotes ist das Brachliegenlassen des ganzen Landes im S.- und Jubeljahr, Lev. 25, 2ff. 26, 34. 2. Chron. 36, 21. Wie viel von diesen Geboten in der Praxis durchgeführt war, ist infolge Quellenmangels nicht feststellbar. Aber im ganzen ist zu sagen: die strenge Handhabung der S.-Gesetze ist damals ein Stück jüdisches Erziehungsmittel geworden. Aus der Zeit der Verschmelzung des Hellenismus mit dem Judentum wissen wir, daß manche Juden, sei es aus religiöser Laxheit, sei es infolge des Verbotes [1556] der jüdischen Bräuche durch den Griechenfreund Antiochus IV. (175–64), sich von der S.-Feier dispensierten, 1. Makk. 1, 52. Aber wenn gerade aus der Zeit der syrischen Religionsnot berichtet wird, daß viele Juden sich lieber vom Feind totschlagen ließen, als daß sie am S. zu den Waffen griffen, 1. Makk. 2, 29ff., und daß damals so absurde Konsequenzen der S.-Ruhe wie das S.-Jahr realisiert waren, 1. Makk. 6, 49. 53. Joseph. ant. Iud. XIII 8, 1. XV 1. 2; bell. Iud. I 2, 4, so folgt aus diesen Tatsachen, daß das immer detaillierter gewordene S.-Gesetz des Priesterkodex nunmehr den Sieg davongetragen hat. Es hat mitgeholfen, bei der allgemeinen Erstarkung des Orientes gegen den Okzident‚ den Juden steif machen gegen den Griechen! Gerade die strenge Feier des S. ist dem Verfasser der Jubiläen (letzte Dezennien des 2. Jhdts. v. Chr.) eine der sichersten Vorbeugungsmittel gegen den Abfall zum Griechentum. Die Vorschriften für den S. sind in einer Art Katechismus Jub. 2, 17ff. 50, 6ff. zusammengefaßt. Unter den Verboten begegnet z. B. der eheliche Verkehr, Feuer anzünden, kochen, fasten, Wasser schöpfen, verkaufen und kaufen, eine Geschäftsreise machen, jagen, schlagen, töten, ein Tier schlachten. Neben den Verboten werden u. a. als Gebote eingeschärft: Gott preisen (Ps. 92 ist der für den S. bestimmte Psalm), Rauchwerk räuchern, Opfer und Gaben darbringen, essen und trinken. Wer so nach den Vorschriften des Jubiläenbuchs den S. feiert, den Gott nebst allen ‚Engeln des Angesichts‘, und ‚Engeln der Heiligung‘ innehält, Jub. 2, 18, wird heilig und gesegnet sein, Jub. 2, 28. Wer den S. entweiht, soll sterben, ebd. 2, 25. 50, 13.

5. Die von den Jubiläen umspannten Gebiete der S.-Heiligung kehren auch in der Mischna wieder, deren Kodifikation etwa in das Ende des 2. nachchristlichen Jhdts. fällt. Die wichtigsten Bestimmungen über den S. sind in dem gleichnamigen, aus 24 Kapiteln bestehenden Traktat zusammengefaßt; vgl. dazu Beer a. a. O. 23ff. Wie es scheint, wird in dem genannten Mischnatraktate u. a. auch das Medizinwesen am S. neu geregelt, Schab. XIV 3f. Während in den Jubiläen aber die einzelnen Lebensgebiete nur durch kurze Hauptgebote charakterisiert sind, werden letztere jetzt in eine Unmenge von Unter- und Nebengeboten aufgelöst. Die Vorschriften, die einen neuen Ringwall des Judentums gegen die Heidenwelt und das inzwischen aufgekommene Christentum bedeuten, betreffen: Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hausarbeit, Bewegung, Sprechen, Ehe, Kinder, Sklaven, Fremde, Begräbnis, Gastfreundschaft, Jagd, Fischfang, Viehzucht, Acker- und Weinbau, Handwerke, Handel‚ Schrift, Heilkunde, Bauen, Zeichnen, Geräuschmachen, Recht und Gericht, Krieg, Bewaffnung, Lehren, Lesen, Gebet, Priester, Opfer. VII 2 werden 39 verbotene S.-Arbeiten als ,Väter‘ (abboth) aufgezählt, die davon abgeleiteten Arbeiten heißen ,Kinder‘ (toledoth). Bis zu welchen Finessen die rabbinische Rabulistik sich versteigt, erhellt z. B. aus so komischen Fragen, ob eine Frau am S. mit einem falschen Zahn (VI 5) ausgehen darf, oder ob man eine Sünde begeht, wenn man am S. eine Motte tötet (I 3). Bekannt ist auch die zum Streitpunkt zwischen Hilleliten und Schammaiiten aufgetauchte [1557] welterschütternde Frage, ob man ein am S. gelegtes oder von der Henne getragenes Ei essen darf, Beza. V 1. Die sprichwörtliche rabbinistische Pfiffigkeit hat es verstanden, einzelne erschwerende Gebote zu umgehen: So wird z. B. die Grenze des S.-Weges (2000 Ellen) Schab. XXIII 3 durch den Erub Techumin ‚die Vermischung der Grenzen‘ erweitert, Erub. VIII 1. Gegen die unglaubliche Veräußerlichung der S.-Gebote wendet sich das königliche Wort Jesu: Der Sabbat ist um des Menschen willen da und nicht der Mensch um des Sabbats willen‘, Marc. 2, 27.

6. Was von S.-Verboten und Geboten schließlich Praxis für das Judentum geworden ist, bucht der von Joseph Qaro († 1575) verfaßte Ritualkodex Schulchan Aruch in seinem ersten Orach Chajim betitelten Teil § 242ff. An den S., der als Königin und Braut gefeiert wird, knüpft sich für das Judentum ein Stück romantischer Poesie, durch welche die Unvernunft vieler S.-Bestimmungen nur schlecht verhüllt wird. Für die Stellung des heutigen Judentums zum S. vgl. die liberale Behandlung bei Kohler Grundriß einer systemat. Theologie des Judentums 1910, 329ff. und die konservative bei Weigl Das Judentum 1911, 187ff.

[Beer.]